Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schickli

Schickli

, n.?

in einer Berner Metzgerordnung Bez. für eine bestimmte, turnusmäßige Nutzungsberechtigung
vgl. Kehr (II)
  • demnach es dahin kommen, das gemeine meister ... eingeführt, dass das metzgen under jhnen auff gewisse stuck ... eingezilet sein solle, vnd welcher seinen kehr (vnder jhnen schickli genannt) nit selbs versehen will, denselben ... verleyhen ... möge
    1657 BernMand. XII 21 P 17