Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schicksal
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Schicknis
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, n.
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Fügung, Vorsehung, Vorbestimmung; auch: Lebensweg
- [Buchtitel:] relation, welcher gestalt der ... obriste C.L. von Kalckstein auf vorher ergangenes urtheil ... zur Memmel enthauptet worden, ... mit angehenckt dessen lebenslauff und schicksel [1672]
- daß man solche ungluͤckliche leute [erhaͤngte], aus dem blinden vorurtheile, man koͤnne sie ohne schaden seiner ehre nicht anruͤhren, ihrem schicksale uͤberlaͤßt1777 Krünitz,Enzykl. XI 343
- die amtsgefalle wurden ... verkauft und zerstreut. was den dienstleuten an kornpachten zugestanden war, hatte gleiches schicksal1778 Möser,Phant.(Voigt) I 328
- lótterie: ... eine art glücksspiele, ... weil das schicksal der spieler hier durch das los entschieden wird1796 Adelung2 II 2116
- einkünfte eines entmündigten sind wesentlich bestimmt zur erleichterung seines schicksals und beschleunigung seiner genesung1809 BadLR. 1809 Satz 510Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte