Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiebkärrner
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Schiebe
Schiebenfrau
schieben
Schieber
Schiebkärrner
, m.
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Person, die mit einem Schieb- oder Schubkarren herumzieht; als Hausierer oder Landstreicher polizeilich verfolgt
vgl.
Büttenträger,
Karrner (II)
- welchergestalt ... den crahmern ertheileten ... privilegio zu wieder sich frembde landstreichere, als schiebkoͤrner, knuͤbsel und buttentrager ... so nirgens haͤußlich gesessen ... allda anfuͤnden1649 CCMarch. V 2 Sp. 173Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- nichts desto weniger findet man oͤfters, daß der zoll auch ... von reitenden, oder farenden juͤden, auch den fußgaͤngern, den packentraͤgern, schibkaͤrnern, gefodert werde1757 Estor,RGel. I 848Faksimile (ca. 165 KB)
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