Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiebkärrner

Schiebkärrner

, m.

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Person, die mit einem Schieb- oder Schubkarren herumzieht; als Hausierer oder Landstreicher polizeilich verfolgt
  • welchergestalt ... den crahmern ertheileten ... privilegio zu wieder sich frembde landstreichere, als schiebkoͤrner, knuͤbsel und buttentrager ... so nirgens haͤußlich gesessen ... allda anfuͤnden
    1649 CCMarch. V 2 Sp. 173
  • nichts desto weniger findet man oͤfters, daß der zoll auch ... von reitenden, oder farenden juͤden, auch den fußgaͤngern, den packentraͤgern, schibkaͤrnern, gefodert werde
    1757 Estor,RGel. I 848