Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiebung
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, f.
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Abschiebung, Weiterschiebung
vgl.
schieben (VII)
- von schiebung der thaͤterNÖLGO. 1656(CAustr.) 661Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- [ist] der so wohl angeordneten schiebung [der fremden bettler] ... nachgelebet worden1719 CAustr. III 934Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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