Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiederbuch

Schiederbuch

, n.

wie Schiedbuch (I) 
  • daß hinfüro ein schiederbuch und protocoll gehalten und ... nicht allein die marksversteinung, als alle abschläg und gußgräben zu dorf und feld ... beschrieben ... werden möchten
    1668 HohenloheDorfO. 499