Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiederbuße

Schiederbuße

, f.

von den Schiedern (II) verhängte Geldstrafe
  • felldtrichter und schiederbueß: die hochste buß ist xxii ℔ ₰, da einer den andern höchlich zu felldt und dorf ... vervortheilt und durch die geschwornnen schieder erkandt worden ist, doch stett solche halb der herrschafft und halb den schiedern zu
    1578 Boxberg 796