Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schiedlich
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schiedlich
, adj., adv.I als Streitschlichter, Schiedsrichter geeignet und erfahren; allg. auch in erweiterter Bed.: rechtschaffen, anständig und anerkannt (Belege 1290, 1463, 1540); schiedliche Leute Schiedsleute; schiedlich sprechen schlichten
II zur Streitschlichtung bereit, entgegenkommend; auch: friedfertig; häufig in der Paarformel friedlich und schiedlich