Schiedmünze, f.

wie Scheidmünze
  • daß vermög ... außgangener münz-edicten an bezahlung einer summa gelds man mehr nicht als den fünften theil an kleiner schiedmünzen anzunemmen schuldig sein solle
    1638 BaselRQ. I 1 S. 541 Faksimile
  • daß ... sowohl die grobe, als die schied-muͤntzen, doch uͤber abzug des noͤthigen muͤntz-kostens, so in specie zu determiniren, valvirt, und gewuͤrdiget werden sollen
    1667 RAbsch. IV 51 Faksimile
  • [ist] die weitere ausmuͤnzung derer schiedmuͤnzen ... gaͤnzlich einzustellen ... die bisherige schiedmuͤnzen [sind] nach und nach mit wenigem empfindlichen verlust zu der verlangten conformitaͤt zu bringen
    1670 Lori,BairMünzr. III 85 Faksimile
  • [die] schiedmuͤntze der groschen, halbpatzen und kreutzer ..., [welche von] juden und christen oder vielmehr unchristlichen gewissenlosen judengenossen aus der stadt practicirt ... werden wollen
    1693 UrkJudRegensb. 451
  • [Zeremonie der Papstkrönung] als nun die messe zu ende war, stiegen ihro heil. vom altar ... und empfiengen von dem hn. cardinal ... das gewoͤhnl. priester-geld in alter schied-muͤntze
    1720 Lünig,TheatrCerem. II 199 Faksimile
  • niemand soll sich vermessen, die gute schiedmuͤnz auszuwiegen ... oder zu legierung der groben sorten zu gebrauchen, bei straf
    1759 Emminghaus,CJGerm. II 495 Faksimile
  • daß der fuͤrst seine geringhaltige muͤnzen auf dessen sonderer muͤnz in gute, und zwar (zu vermeidung der schaͤdlichen menge der schiedmuͤnze) mehresten theils in grobe reichssorten, umpraͤge
    1773 Moser,KreisVerf. 743 Faksimile