Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiedmünzsorte
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Schiedmünze
Schiedmünzsorte
, f.
best. Art von Schiedmünzen
- [verschiedene Fürstentümer haben] abgedruckte schiedmuͤntzsorten derogestalt zu devalviren und abzusetzen eine ohnumgaͤngliche nothdurfft befunden, daß dieselbe in unsern fuͤrstenthumen und landen ... [eingeschränkt] ausgegeben werden sollen1685 HessSamml. III 283Faksimile (ca. 465 KB)