Schiedpfennig, m.

wie Scheidemünze; auch: Pfennig, der als Scheidemünze gebraucht wird?
  • weil dieser schiedpfenning nur interims und provisionis weise verordnet
    1622 DWB. VIII 14
  • so will sich ... nicht geziemen, die dreier (welche nach vnsern vfgerichteten ... münz-edicten ... nur zu einem schiedpfennig gesetzet vnd zugelassen) so heusig vfzunemen, wie dann die klag vber das dessauische theil weniger nicht gefallen
    1631 Krause,AnhaltUrk. II 119