Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiedpfennig
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Schiedigung
schiedlich
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Schiedmünze
Schiedmünzsorte
Schiedordnung
Schiedort
Schiedsperson
Schiedpfennig
, m.
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wie Scheidemünze; auch: Pfennig, der als Scheidemünze gebraucht wird?
- weil dieser schiedpfenning nur interims und provisionis weise verordnet1622 DWB. VIII 14
- so will sich ... nicht geziemen, die dreier (welche nach vnsern vfgerichteten ... münz-edicten ... nur zu einem schiedpfennig gesetzet vnd zugelassen) so heusig vfzunemen, wie dann die klag vber das dessauische theil weniger nicht gefallen1631 Krause,AnhaltUrk. II 119