Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiedstag
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Schiedstag
, m.
Termin, an dem das Feldgericht, die Schied (IV), zusammenkommt
- wann ein gemeiner schieds-tag, doch mit vorhergehenden wissen dingen gemeiner herrschaft, durch einen ... bürgermeister angesetzt wird1646 HohenloheDorfO. 465
- da auf einen schieds- oder augenscheinstag ein oder die andere partey von dem schieder eines urteils begehrte1696 HohenloheDorfO. 687