Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiedstag

Schiedstag

, m.

Termin, an dem das Feldgericht, die Schied (IV), zusammenkommt
  • wann ein gemeiner schieds-tag, doch mit vorhergehenden wissen dingen gemeiner herrschaft, durch einen ... bürgermeister angesetzt wird
    1646 HohenloheDorfO. 465
  • da auf einen schieds- oder augenscheinstag ein oder die andere partey von dem schieder eines urteils begehrte
    1696 HohenloheDorfO. 687