Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiedstimme
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, f.
Dezisivvotum (des Vorsitzenden) im Falle der Stimmengleichheit bei einer Wahl oder Abstimmung
- [erwehlung der sendschöffen:] wan nemblich eine schöffenplatz ledig ist, ... gabe der älteste schöffe die erste stimme, die anderen alle ihre stimmen ... und der herr pastor gabe sein schiedstimm, da die schöffenstimmen even gliech warenMitte 16. Jh. Koeniger,SendQ. 113