Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiedstimme

Schiedstimme

, f.

Dezisivvotum (des Vorsitzenden) im Falle der Stimmengleichheit bei einer Wahl oder Abstimmung
  • [erwehlung der sendschöffen:] wan nemblich eine schöffenplatz ledig ist, ... gabe der älteste schöffe die erste stimme, die anderen alle ihre stimmen ... und der herr pastor gabe sein schiedstimm, da die schöffenstimmen even gliech waren
    Mitte 16. Jh. Koeniger,SendQ. 113
unter Ausschluss der Schreibform(en):