Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schiedsweise
Artikel davor:
Schiedstag
Schiedung
Schiedungsbrief
Schiedungsherr
Schiedungsmann
Schiedungrecht
Schiedsurkunde
Schiedsurteil
Schiedwand
Schiedwein
schiedsweise
, adv.
schlichtend; aufgrund eines Schieds (I)
- ob nach sollichen fridboth iemandtz schidweys zuloufen und mit der gethat fridmachen wellt1550 Alemannia 30 (1903) 129
- haben sich ... diejenigen, denen ... das gutt zw A. ... von ... dem abte zw I. ... vorschrieben worden, der possession vnd hofmeisterschafft, wer denen irrenthalben allerseits schietsweise ... inhaben, ... nachuolgender gestalt vorglichen1555 IlsenburgUB. II 277Faksimile - digitalisiert im Rahmen von UrMEL
- indessen hatte d. E. ... einen theil der herrschafft D. ... wiederkaͤufflich an sich gebracht, auch die andern vier viertheil ... schiedsweise inne gehabt1758 Kreysig,Beitr. IV 119