Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiedwand

Schiedwand

, f.

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auch Dim.
wie Scheidwand 
  • das C.W. ... sollichs neues schiedwentlein machen laßen in der höhe nach rate der geschworen werckleute
    1466 Urkunde/BambBer. 38 (1876) 36
  • was dann die schiedwende belangt, hat es mit denselben ... ein solche gelegenheyt, wie ... der schiedmauwren halben erklaͤrt ist
    FrankfRef. 1578 VIII 8 § 13