Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schieferdecker

Schieferdecker

, m.

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nd. auch Schevel- 
(zunftgebundener) Dachdecker, der mit Schiefer deckt
  • scheveldecker 
    1. Viertel 16. Jh. ZWestf. 47, 2 (1889) 96
  • 1 scho. 24 g. dem schiffertecker von den kirchen thurm zu machen
    1600 ArchKulturg. 1 (1903) 400
  • 4 pfund 6 pfennig für ein kandten so der schieferdecker bei wieder aufrichtung des knopfs vfm kirchthurm, die er handwercks brauch nach glücks halben herab geworffen, bezalt
    1616 Fischer,FrkHdw. 95
  • da nun auch der stern aufgesteckt ware, finge gemelter schifferdecker an nach handwercksbrauch zu peroriren, schosse drauf ein pistohl loß und trancke ein glaßlein wein auß ad sanitatem abbatis alß bauherrns
    1724 WürzbDiözGBl. 16/17 (1954/55) 306
  • solte das feuer der kirchen nahe seyn, sollen die saͤmtliche glockentreter, nebst denen unter-vorstehern, auch schiefer-decker, uͤber der kirchen und auf den thuͤrmen zum widerstand gegen das feuer sich parat halten, bis alle gefahr voruͤber ist
    1726 CCMarch. V 1 Sp. 286
  • von eingezuͤnfteten meistern ... von dieser art sind in Wirtemberg die schiferdeker, sporer, teppichmacher
    1780 Weisser,RHandw. 203
  • die gewoͤhnliche jaͤhrliche untersuchung [der mit blitzableitern versehenen gebaͤude] geschieht ... auf hohen gefaͤhrlich zu besteigenden thuͤrmen und gebaͤuden durch einen schieferdecker 
    1811 SammlBadStBl. II 690
unter Ausschluss der Schreibform(en):