Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiefergewerke
Artikel davor:
Schiedwein
schiedsweise
Schiedzaun
Schiedszettel
schief
Schieferbergwerk
Schieferdecker
Schieferdeckerbelohnung
Schiefergeld
Schiefergeselle
Schiefergewerke
, m.
Unternehmer, Teilhaber an einem (Kupfer-) Schieferbergwerk
vgl.
Hüttenmeister (I 1)
zu
Gewerke (II)
- würde es zwischen den reichhaltigen und armhaltigen schiefergewerken, wann sie zu einem gleichen zum stollnbau abzugeben angehalten werden sollten, streit geben1671 MansfeldBergb.I b 162