Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiefergewerke

Schiefergewerke

, m.

Unternehmer, Teilhaber an einem (Kupfer-) Schieferbergwerk
  • würde es zwischen den reichhaltigen und armhaltigen schiefergewerken, wann sie zu einem gleichen zum stollnbau abzugeben angehalten werden sollten, streit geben
    1671 MansfeldBergb.I b 162
unter Ausschluss der Schreibform(en):