Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schieferlader

Schieferlader

, m.

(vereidigter) Frachtarbeiter beim Schieferbergbau
  • es sollen geschworne schiefferlader von den gewuͤrcken unterhalten werdten, dieselbige schiefferlader soll unser bergvoigt vermoͤg unserer ordtnung gebuͤrlichen verayden, also: das er sich in schiefferladen wolle trewlich halten
    1543 HessSamml. I 136