Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schieferlader
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Schieferkaute
Schieferlader
, m.
(vereidigter) Frachtarbeiter beim Schieferbergbau
- es sollen geschworne schiefferlader von den gewuͤrcken unterhalten werdten, dieselbige schiefferlader soll unser bergvoigt vermoͤg unserer ordtnung gebuͤrlichen verayden, also: das er sich in schiefferladen wolle trewlich halten1543 HessSamml. I 136Faksimile (ca. 287 KB)