Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schiertot
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schierstkünftig
(Schiertag)
schiertot
, adj.
beinahe verstorben
- ein metzger [hat] den strick abgeschnitten und diesem schier-todten selbstmoͤrder wasser angespritzt, wovon er ... wieder zu sich selbst gekommenA. Klingler, Von dem Greuel des Selbst-Mords (Zürich 1691) 389