Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schiertot

schiertot

, adj.

beinahe verstorben
  • ein metzger [hat] den strick abgeschnitten und diesem schier-todten selbstmoͤrder wasser angespritzt, wovon er ... wieder zu sich selbst gekommen
    A. Klingler, Von dem Greuel des Selbst-Mords (Zürich 1691) 389