Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Schießgeld
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1Schießgeld
2Schießgeld
, n.
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Geld für die Beförderung mit Pferden
zu
Schieße
- welchergestalt gewisse kruͤge und wirthshaͤuser im lande nicht weit von einander ... angeordnet werden moͤgen, woselbst so viele pferde gehalten werden koͤnnen, daß die fremden damit gegen bezahlung des gewoͤhnlichen schieß-geldes auf ihrer reise fortkommen1678 SammlLivlLR. II 734Faksimile - in Google Books