Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schießgesellschaft

Schießgesellschaft

, f.

Schützengesellschaft (I) 
  • ihr wollen die sachen bey den schießgesellschafften ... dahin richten, daß die vnderthonen in ambtsfleckhen ... ihre seitten wehr in dem schiesstand an sich haben vnd tragen, damit sie ... zum nothfall sich desto besßer darein richten ... koͤnden
    1594 Reyscher,Ges. XII 487