Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schießmeister
Artikel davor:
Schießgarten
1Schießgeld
2Schießgeld
Schießgerät
Schießgeselle
Schießgesellschaft
Schießgewehr
Schießgezeug
Schießhaus
Schießklippe
Schießmeister
, m.
I
Vorsteher einer Schützenvereinigung
- auf den schieß- und zunftstuben sollen almusenbüchsen verordnet, was darin ist, alle viertheiljar den almusenpflegern durch die schieß- und zunftmeister abgezelt und zugestellt werden1574 Sehling,EvKO. XIV 470Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
II
Sprengmeister im Bergbau
- die bergmeister, geschworenen, schießmeister, schmelzer ... mußten sich jacken machen lassen, grüne schachthüte mit gold und das wappen drauf1770 BergmTrachtenErzg. 49