Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schießmeister

Schießmeister

, m.


I Vorsteher einer Schützenvereinigung
  • auf den schieß- und zunftstuben sollen almusenbüchsen verordnet, was darin ist, alle viertheiljar den almusenpflegern durch die schieß- und zunftmeister abgezelt und zugestellt werden
    1574 Sehling,EvKO. XIV 470
II Sprengmeister im Bergbau
  • die bergmeister, geschworenen, schießmeister, schmelzer ... mußten sich jacken machen lassen, grüne schachthüte mit gold und das wappen drauf
    1770 BergmTrachtenErzg. 49