Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schießstand
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Schießmeister
Schießplatz
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Schießrain
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Schießstand
, m.
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Anlage zum Übungs- und Wettkampfschießen; auch die Einrichtung, von welcher aus geschossen wird
bdv.:
Stand (XXVI)
- wann auch ein schießgesell an dem verordneten schießstand angestanden ist, so soll er seinen schutz thůnHugen 1528 Bl. 142vVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- [kaiserliche] ordnung für die gesambte schießstände in Tirol1738 Stolz,WehrverfTirol 167
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