Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schießung

Schießung

, f., Schüssung, f.

wie Schieße 
  • die außschreibung sowohl an proviant als an schuͤssung soll vom creyß-commissario ... gleich auf alle haken geschehen
    1668 SammlLivlLR. II 573
  • gleichwie i.k.m. alle schiessung ... verbothen haben, ausser daß sich die regimenter ..., so troupp-weise marschiren, dessen zur befoͤrderung ihres marsches bedienen moͤgen: so wollen i.k.m. auch keinesweges, daß die ritter- und landschaft in Liefland zu einigem anderen fuhrwerk oder schiessung verbunden seyn soll
    1678 SammlLivlLR. II 734
unter Ausschluss der Schreibform(en):