Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schießwerk

Schießwerk

, n.

Betätigung in einer Schützengesellschaft
  • sol ihnen den schützen auch frey stehenn, diejenigen, so sich zum schiesswerk nicht wol anschickende oder sich sonst darzu unwürdich machen, abzuschaffenn
    1591 Westfalen/Reintges,Schützengilden 364