Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schießwerk
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Schießspiel
Schießstand
Schießstatt
Schießstube
Schießtag
Schießuhr
Schießung
Schießenwaage
Schießwein
Schießwerk
, n.
Betätigung in einer Schützengesellschaft
- sol ihnen den schützen auch frey stehenn, diejenigen, so sich zum schiesswerk nicht wol anschickende oder sich sonst darzu unwürdich machen, abzuschaffenn1591 Westfalen/Reintges,Schützengilden 364