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I Führer, Verantwortlicher, Eigner eines Schiffes
  • 1 in der Seeschifffahrt: Kapitän, zT. in Personalunion mit dem Kaufmann, dem (Mit-)Eigentümer bzw. (Mit)Reeder und dem Steuermann
    • a in Definitionen
    • b als Vertragspartner, Frachtnehmer im Verhältnis zum Kaufmann, Befrachter oder Reeder
    • c als Verantwortlicher und Befehlshaber bzw. Arbeitgeber auf dem Schiff im Verhältnis zu den Untergebenen
    • d besondere Aufgaben, Pflichten, besonderer Schutz des Schiffers
  • 2 in der Fluss- und Binnenschifffahrt: Binnenschiffer, Flussschiffer; Partikulierer, Schiffseigner; auch: Führer eines kleineren Wasserfahrzeugs, zB. Fährmann
II Seemann, Matrose; auch: hochrangiges Besatzungsmitglied
III im jütischen Recht: Bewohner eines Schiffsgestellungsbezirkes, die zu Bau und Ausrüstung eines (königlichen Kriegs-)Schiffes verpflichtet sind
Ältester (auch: Vorsitzender) einer (örtlichen) Vereinigung von Schiffern; in Hamburg: Mitglied des Admiralitätsgerichts mit der Funktion eines Sachverständigen für Seefahrt
Schifffahrt, Fahren und Handeln zu Schiff
Reling; Schiffswand; Schiffsdeck; binnen und buten Schifferbord an Bord und an Land
Versammlungs- und Verkaufsort bzw. Markt der Seehandelsleute; als Ort von Verkündungen
Zunft, Gilde von Schiffern (I) bzw. Schiffherren (I) 
I Gesamtheit der Schiffe
II Schifffahrtsgewerbe
schriftliche Beeidung der korrekten Angaben durch den Schiffer (I 1) beim Zoll
für den Transport von Gütern an den Schiffer (I 2) zu zahlender Geldbetrag
Tätigkeit und Gewerbe der (Fuhr-)Schifffahrt
Privileg, Anrecht als Schiffer (I 2) tätig zu sein
Zunft, Gilde von Schiffern (I 1) bzw. Schiffherren (I 1), Reedereigenossenschaft; meton. auch: Versammlungsraum der Schiffer (I 1) bzw. Schiffherren (I 1) (Beleg 16. Jh.)
Zunft, Gilde von Schiffern (I) 
Frau eines Schiffers (I); weiblicher Schiffer?; sie behielt als Witwe zT. die Schiffsrechte ihres Mannes, vgl. Heß,Frauenberufe 103
Untergebener eines Schiffers (I) 
Kasse einer Schiffergilde 

Schifferlohn

, m. und n.
Entlohnung von Schiffern (I) 
Regelwerk für Schiffer (I) 
Obliegenheit der Schiffer (I 1) 
I Regelwerk, Satzung der Zunft der Binnenschiffer?
II Anrecht, Privileg der Schiffer (I 2) 
III auf einem Schiff geltendes Recht, das vom Schiffer (I) ausgeübt wird?
Zunft der Schiffer (I 2), hier: der Pforzheimer Flößer
wie Schifferin 
von Schiffern (I) gezahltes Bußgeld
I Fahren (und Handeln) zu Schiff
II in Schiltach: Zunft, Gilde der Schiffer (I 2), die das Flößergewerbe auf der Kinzig betreiben
einfache Besatzungsmitglieder eines Schiffes
Tätigkeit, Beruf, Handwerk der Schiffer (I 2), hier: der Holz- und Kohlschiffer in Rendsburg
Zunft, Gilde von Schiffern (I)