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Schiffer
, m.I Führer, Verantwortlicher, Eigner eines Schiffes
- 1 in der Seeschifffahrt: Kapitän, zT. in Personalunion mit dem Kaufmann, dem (Mit-)Eigentümer bzw. (Mit)Reeder und dem Steuermann
- a in Definitionen
- b als Vertragspartner, Frachtnehmer im Verhältnis zum Kaufmann, Befrachter oder Reeder
- c als Verantwortlicher und Befehlshaber bzw. Arbeitgeber auf dem Schiff im Verhältnis zu den Untergebenen
- d besondere Aufgaben, Pflichten, besonderer Schutz des Schiffers
- 2 in der Fluss- und Binnenschifffahrt: Binnenschiffer, Flussschiffer; Partikulierer, Schiffseigner; auch: Führer eines kleineren Wasserfahrzeugs, zB. Fährmann
II Seemann, Matrose; auch: hochrangiges Besatzungsmitglied
III im jütischen Recht: Bewohner eines Schiffsgestellungsbezirkes, die zu Bau und Ausrüstung eines (königlichen Kriegs-)Schiffes verpflichtet sind
Schifferalte
, m.(Schifferation)
, f.Schifferbord
, n.Schifferbörse
, f.Zunft, Gilde von Schiffern (I) bzw. Schiffherren (I)
Schifferei
, f.I Gesamtheit der Schiffe
II Schifffahrtsgewerbe
Schiffereid
, m.Schifferfracht
, f.Schiffergefährt
, n.Privileg, Anrecht als Schiffer (I 2) tätig zu sein
Zunft, Gilde von Schiffern (I 1) bzw. Schiffherren (I 1), Reedereigenossenschaft; meton. auch: Versammlungsraum der Schiffer (I 1) bzw. Schiffherren (I 1) (Beleg 16. Jh.)
Schiffergilde
, f.Schifferin
, f.Schifferknecht
, m.Schifferlade
, f.Schifferlohn
, m. und n.Schifferordnung
, f.Schifferpflicht
, f.Schifferrecht
, n.I Regelwerk, Satzung der Zunft der Binnenschiffer?
II Anrecht, Privileg der Schiffer (I 2)
III auf einem Schiff geltendes Recht, das vom Schiffer (I) ausgeübt wird?
Schifferschaft
, f.Schiffersche
, f.Schifferstrafe
, f.Schiffertum
, n.I Fahren (und Handeln) zu Schiff
II in Schiltach: Zunft, Gilde der Schiffer (I 2), die das Flößergewerbe auf der Kinzig betreiben