Schifferalte, m.
Schifferalte, m.
Ältester (auch: Vorsitzender) einer (örtlichen) Vereinigung von Schiffern; in Hamburg: Mitglied des Admiralitätsgerichts mit der Funktion eines Sachverständigen für Seefahrt
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dass die schiffer-alte über die amsterdamer böert-ordnung halten [wollen]1655 Baasch,Börtfahrt 9
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wir zur admiralität der stadt Hamburg deputirte ... uhrkunden hiemit, wasmassen wir denen achtbahren C. K. und B. J. K., schiffer-alten, und unserer am admiralität-gerichte geliebten mitcollegen, vollmacht gegeben1662 Baasch,HambConvoy 427
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wenn ... der pilote ein schiff ... voruͤber segeln liesse, und ... nicht anfragen wuͤrde, ob auch solches einen lootsen zu sich nehmen wolle: so soll deswegen bey ... den schiffer-alten geklaget ... werden1750 HambGSamml. I 126
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[das admiralitaͤts-gericht] bestehet aus 12. personen [ua.] 2. schiffer-alten1768 Cramer,Neb. 78 S. 59 Faksimile
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daß sieben personen ... als sechs aus den ehrbaren kaufleuten ... und eine aus den schiffer-alten erwehlet werden sollte, welche alles ..., was dem commercio diensam waͤre, beobachten [sollten]1768 HambGSamml. VI 408 Faksimile
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es soll niemand in hiesigen landen zum schiffer angenommen werden, der nicht zuvor von dem schiffer-alten mit zuziehung eines geschickten mathematikers geprüft, und mit einem atteste versehen worden: daß er in der steuermannskunst erfahren sey1794 PreußALR. II 8 § 1446