Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiffergerechtigkeit
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Schiffergerechtigkeit
, f.
Privileg, Anrecht als Schiffer (I 2) tätig zu sein
- es soll auch keiner der bothfuͤhrer, die das schiffer-werk und gerechtigkeit nach laut dieses briefes nicht gewonnen, holz aufzukaufen, ausfuͤhren und andern damit zum vorfang seyn, bey strafe1648 CCHolsat. III 1076Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- schiffergerechtigkeit. arten d. verleihung1815 Mittermaier,VersuchPrivR. 55Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte