Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schifferlohn
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Schiffergesellschaft
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Schifferlade
Schifferlohn
, m. und n.
Entlohnung von Schiffern (I)
bdv.:
Schifflohn
zu
Lohn (II)
- das er fuer - und schifferlohn zu vier undershidlichen malen von dreien marmastainen tishpletern von Insprug ... geen Prag 111 fl 2 schiling bezalt1588 JbKunsthistKaiserh. 15 (1894) p. 27
- den posten von 6526. gulden ... (dem angeben nach für erkauffte schiff und ausgelegten schifferlohn)1644 Moser,StaatsR. 32 S. 84Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [Übschr.:] von steinbrecher- vnd schifferlohn1645 HessSamml. III 112Faksimile (ca. 438 KB)
- schiffer betruͤgen: ... wenn sie den schiffer-lohn nicht gleich fordern, sondern vorgeben, wenn sie an ort und stelle kaͤmen, so wollten sie es schon machen, hernach aber ... doppelte fracht anfordern1761 Hönn,Betrugslex. 396