Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schifffahrtskompanie
Artikel davor:
Schiffersche
Schifferstrafe
Schiffertum
Schiffervolk
Schifferwerk
Schifferzunft
Schiffete
schifffahren
(schifffahrend)
Schifffahrt
Schifffahrtskompanie
, f.
Handelsgesellschaft mit Privileg für den Handel per Schiff
- [zu verbesserung der commercien auf dem Elb- und Havelstrom ist nöthig,] daß ein vereideter mann ... welcher auf etzliche jahre mit dergleichen privilegio zu versehen [ist], daß er eine schiffahrts-compagnie anrichten [darf, um] ... dabei auf sein und deren interessenten unkosten ... bote ... erbauen zu lassen, die inspection und direction darüber zu haben1652 ProtBrandenbGehR. IV 554Faksimile - in Google Books