Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schifffahrtskompanie

Schifffahrtskompanie

, f.

Handelsgesellschaft mit Privileg für den Handel per Schiff
  • [zu verbesserung der commercien auf dem Elb- und Havelstrom ist nöthig,] daß ein vereideter mann ... welcher auf etzliche jahre mit dergleichen privilegio zu versehen [ist], daß er eine schiffahrts-compagnie anrichten [darf, um] ... dabei auf sein und deren interessenten unkosten ... bote ... erbauen zu lassen, die inspection und direction darüber zu haben
    1652 ProtBrandenbGehR. IV 554