Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiffhafen

Schiffhafen

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Fluss- oder Seehafen; für Erbauung und Erhalt des Hafens werden besondere Abgaben erhoben
  • zu den schiffhafen (portus), wasserleitungen vnd erbawung der statt mauern gibt jederman vnd ist niemand dauor gefreiet
    1566 Göbler,Hdb. 139