Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiffhafen
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Schiffgerechtigkeit
Schiffsgereite
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Schiffgericht
Schiffsgeschirr
Schiffgeselle
Schiffgesinde
(Schiffsgetau)
(Schiffengut)
Schiffhafen
, m.
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Fluss- oder Seehafen; für Erbauung und Erhalt des Hafens werden besondere Abgaben erhoben
- zu den schiffhafen (portus), wasserleitungen vnd erbawung der statt mauern gibt jederman vnd ist niemand dauor gefreiet1566 Göbler,Hdb. 139Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg