Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Schiffkiste)

(Schiffkiste)

, f.

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Truhe, Kiste, in der (auf einer Schifffahrt) persönliche Dinge aufbewahrt werden
  • wann eheleuthe von ihre kinder versterben, wird der frauen für der theilung gefolget alles bett-gewandt, feder-vieh, ..., alle schip-kisten 
    1589 Westphalen,Mon. I 2070
unter Ausschluss der Schreibform(en):