Schiffmannswetter, n.
Schiffmannswetter, n.
Wetterlage und Wasserstand, bei welchen die Schifffahrt (I) nicht zu gefährlich und daher erlaubt ist
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wenn sich etwo der guͤß halben, ob schiffmanns-wetter oder nicht, zweifl, auch zwischen dem salzfertiger und den schifleuten deshalb zwispalt zutrüge, soll der umgeher darob seyn, damit ... [nötigenfalls] bis wiederum schiffmanns-wetter ist, ein stillstand auferladen ... werde1616 Lori,BairBergr. 485 Faksimile