Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiffmeister

I Führer eines Schiffes, meist in Binnengewässern, tw. zunftgebunden; in der Schweiz auch ein vom Rat einer Stadt vergebenes Amt; vereinzelt auch der Zunft der sog. ,Rheingenossen' zugehöriger Führer von Transportflößen am Oberrhein (Belege 1808)
II hochrangiger Angehöriger der Mannschaft eines Kriegsschiffes