Schiffmeisterdienst, m.
Schiffmeisterdienst, m.
Amt, Position eines Schiffmeisters (I)
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[daß] kein anderer als einer, welcher der zunfft zum goldenen ancker würcklich einverleibet, zu diesem schiffmeister dienst erwehlet und genommen werden solle1694 ZürichZftG. II 732