Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schiffreich
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(Schiffraubung)
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(Schiffreede)?
Schiffsreeder
schiffreich
, adj.I von Gewässern: mit Schiffen befahrbar, stark mit Schiffen befahren; diese Gewässer haben einen besonderen Rechtsstatus, zunächst als königliches Regal, später dem Reich zugehörig