Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiffsbarbier
Artikel davor:
Schießwerk
Schießzeug
Schießzielstatt
1Schiff
2Schiff
Schiffamt
Schiffsarbeit
(Schiffsausreeder)
Schiffband
schiffbar
Schiffsbarbier
, m.
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im Schiffsdienst stehender, auch als Arzt tätiger Barbier
- vom schiffs barbier: ein barbieren, welcher auff dem schiffe dienet, soll schuldig seyn allen ... des schiffs-volckes zu dienen, mit haar abschneiden, barbieren, und ihre schäden und kranckheiten zu heilenSchwedSeeR.(1667) 14Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)