Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiffsbarbier

Schiffsbarbier

, m.

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im Schiffsdienst stehender, auch als Arzt tätiger Barbier
  • vom schiffs barbier: ein barbieren, welcher auff dem schiffe dienet, soll schuldig seyn allen ... des schiffs-volckes zu dienen, mit haar abschneiden, barbieren, und ihre schäden und kranckheiten zu heilen
    SchwedSeeR.(1667) 14