Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiffsbefrachter
Artikel davor:
(Schiffsausreeder)
Schiffband
schiffbar
Schiffsbarbier
Schiffsbau
Schiffbauer
(Schiffebauerbude)
Schiffbauerknecht
(Schiffebauerzimmerleute)
Schiffsbediente
Schiffsbefrachter
, m.
Händler, dem das Recht zusteht, ein (von ihm bestelltes) Schiff mit seinen Waren zu beladen
- es mag kein schiffer, steurmann ... oder ander schiffs-bedienter ... kauffmans wahr in das schiff, worauff er siegelt, einschiffen ... es sey dann daß der schiffs-befrachter seine sonderliche bewilligung darzu geben wilSchwedSeeR.(1667) 11Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)