Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiffsbefrachter

Schiffsbefrachter

, m.

Händler, dem das Recht zusteht, ein (von ihm bestelltes) Schiff mit seinen Waren zu beladen
  • es mag kein schiffer, steurmann ... oder ander schiffs-bedienter ... kauffmans wahr in das schiff, worauff er siegelt, einschiffen ... es sey dann daß der schiffs-befrachter seine sonderliche bewilligung darzu geben wil
    SchwedSeeR.(1667) 11