Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiffsboot
Artikel davor:
Schiffsbediente
Schiffsbefrachter
(Schiffsbekümmerung)
Schiffsbelastung
Schiffsbereitschaft
Schiffbeschau
Schiffbeschauer
(Schiffsbesetzung)
Schiffsbesucher
Schiffsbier
Schiffsboot
, n.
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Beiboot eines Segelschiffes
- loͤset einer vom schiffs-volck das schiffs-boht oder esping onn des schiffers willen und wissen, der giebt sechs marck straffSchwedSeeR.(1667) 17Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [es wird] der schade am schiffsboote nicht vergütet, wenn dasselbe nicht auf dem verdecke befestigt gewesen1794 PreußALR. II 8 § 1853