Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiffsboot

Schiffsboot

, n.

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Beiboot eines Segelschiffes
  • loͤset einer vom schiffs-volck das schiffs-boht oder esping onn des schiffers willen und wissen, der giebt sechs marck straff
    SchwedSeeR.(1667) 17
  • [es wird] der schade am schiffsboote nicht vergütet, wenn dasselbe nicht auf dem verdecke befestigt gewesen
    1794 PreußALR. II 8 § 1853
unter Ausschluss der Schreibform(en):