Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiffsflagge

Schiffsflagge

, f.

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Fahne eines Schiffs; als Kommunikationsmittel
  • [bei Gefahr muss der Schiffer] mit der schiffsflagge zu dreyen malen gegen der vestung ein zeichen geben
    1674 BrandenbZollRegl. Art. III
  • faͤhnlein ... nach art von schiffs-flaggen von seide
    1720 Lünig,TheatrCerem. II 650
unter Ausschluss der Schreibform(en):