Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiffsflagge
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Schifffertiger
Schiff'fischer
Schiffsflagge
, f.
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Fahne eines Schiffs; als Kommunikationsmittel
- [bei Gefahr muss der Schiffer] mit der schiffsflagge zu dreyen malen gegen der vestung ein zeichen geben1674 BrandenbZollRegl. Art. III
- faͤhnlein ... nach art von schiffs-flaggen von seide1720 Lünig,TheatrCerem. II 650Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg