Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiffsgeschirr
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Schiffgerechtigkeit
Schiffsgereite
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Schiffgericht
Schiffsgeschirr
, n.
Koll.
wie Schiffgerät
wie Schiffgerät
- welcher einen ruder, ryemen, schöpf oder von schiffsgeschirr etwas ohne deßen, so das geschirr ist, wißen und willen entwendet, der soll gestraft werden1587 Vetter,ORhein 36
- solle keiner dem andern einen nachen oder ander schiff-geschirr aus seinem schiff ohne erlaubnis hinweg führen1728 Heiman,Neckarschiffer I 279