Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiffslöschung
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Schiffslöschung
, f.
Entladung eines Schiffs
- von schiffs loschung ... ist die reise in der ost-see, so ist er schuldig innerhalb acht tagen zu loschenSchwedSeeR.(1667) 34Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)