Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiffsmäkler
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, m.
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in Bremen: städt. Bediensteter zur Aufsicht und Förderung des Schiffshandels (I) mit Holland und Hamburg sowie zur Kontrolle der Schiffe
- hat sich ein ... rath genecessitiret befunden ..., [umb] das gemeine commercium zu befordern und hiesige börte-schiffere als dero bürgere in dem herkommen zu schützen und dero nahrung beyzubehalten, einen beeydigten schiffs-mäkeler zu bestellen1709 Baasch,Börtfahrt 109
- soll ... ein tüchtiger und der schiffahrt kundiger mann zum schiffs-mäkeler auf Holland und Hamburg ... bestellet werden1709 Baasch,Börtfahrt 109