Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiffsnot
Artikel davor:
Schiffmaut
Schiffmeister
Schiffmeisteramt
Schiffmeisterdienst
Schiffmiete
Schiffmühle
Schiffmüller
Schiffmüllerzeche
Schiffnefning
Schiffnobel
Schiffsnot
, f.
Seenot
vgl.
2Bergung (I),
Schiffbruch
- kommen nun leute in schiffs-noht ... und werden gezwungen, masten ... oder andere gereitschafft abzuhauen ... ist der schiffer ... mit den meisten des schiffs volckes darinnen einig, daß es wegen grosser noht geschehen mußSchwedSeeR.(1667) 58Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- bey dieser unverhofften schiffs-noth waren die zur see unerfahrnen in aͤrgster zaghafftigkeit1719 Lünig,TheatrCerem. I 728Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg