Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiffsverneuerung

Schiffsverneuerung

, f.

hier: jährliche, freiwillige Geld- oder Sachleistung von Schiffern (I 2) auf der Elbe an Zöllner
  • sollen sie [schiffer] denen zoͤllnern kein geschenck, es sey korn oder schiffs-verneuerung oder schiff- und floß-geld, sondern nur die ... verwilligte accidentien [geben]
    1684 CCMarch. IV 1 Sp. 111
unter Ausschluss der Schreibform(en):