Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiffsverneuerung
Artikel davor:
(schiffteilt)
(Schiffteilung)
(Schifftracht)
(schiffträchtig)
Schifftreiber
Schifftung
Schiffung
Schiffsungeld
Schiffuntergehen
Schiffverkaufen
Schiffsverneuerung
, f.
hier: jährliche, freiwillige Geld- oder Sachleistung von Schiffern (I 2) auf der Elbe an Zöllner
- sollen sie [schiffer] denen zoͤllnern kein geschenck, es sey korn oder schiffs-verneuerung oder schiff- und floß-geld, sondern nur die ... verwilligte accidentien [geben]1684 CCMarch. IV 1 Sp. 111Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin