Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiffswrack

Schiffswrack

, n.

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durch Beschädigung unbrauchbar gewordenes, verlassenes Schiff
  • findet jemand ein schiffs-wrack oder anders dergleichen unter wasser, der setze ein kenn- und wahrzeichen darauf, oder soll für allen schaden stehen, welcher sonst dadurch geschehen koͤnte
    SchwedSeeR.(1667) 54