Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schifftreiber

Schifftreiber

, m.

Mann, der berufsmäßig mit Hilfe von Pferden Wasserfahrzeuge vom Ufer aus schleppt, treidelt
  • alle scheftreiber ... sollen mit der anzahl rossen, wie dieselben jaͤhrlich von ihnen samtlich, in beysein des pflegers ... aufgenommen ... werden, das treiben von Titmaning aus bis gen Lauffen ... um den lohn, wie sie jaͤhrlich mit ihme abkommen, ... fleißig verrichten
    1616 Lori,BairBergr. 497