Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schifftreiber
Artikel davor:
Schiffschreiber
Schiffsschrivein
(Schiffsegelung)
Schiffssoldat
(Schiffstätte)
Schiffsteil
(schiffteilt)
(Schiffteilung)
(Schifftracht)
(schiffträchtig)
Schifftreiber
, m.
Mann, der berufsmäßig mit Hilfe von Pferden Wasserfahrzeuge vom Ufer aus schleppt, treidelt
vgl.
Schiffziehen
- alle scheftreiber ... sollen mit der anzahl rossen, wie dieselben jaͤhrlich von ihnen samtlich, in beysein des pflegers ... aufgenommen ... werden, das treiben von Titmaning aus bis gen Lauffen ... um den lohn, wie sie jaͤhrlich mit ihme abkommen, ... fleißig verrichten1616 Lori,BairBergr. 497Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)