Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schiffzettel

Schiffzettel

, m.

Begleit- und Verladeschein für Schifffracht (II) 
  • dieweil die cargo oder schiffzettel des goldts auß Indien ... vhon ... Andolosien, do das goldt ankhomen ist, in la casa de la contraction, als das mocht bey vnß die wag oder zol sein, hergelangt hat, ... hab ich ... copien derselben [beigelegt]
    1538 Scheurl,Briefb. I 207
  • der vor dem zolle sitzt [erhält] von jedem zoll- oder freyzettel, wie auch von einem schiffzettel von einer schmack, wenn man selbige bey ihm schreiben laͤßt (sonsten ein jeder solche selbsten schreiben mag) 2 [ß]
    1762 Bohn,Kaufmann 75
  • wird den hiesigen schiffsmaklern bey solchen schiffen, welche innerhalb 8 tagen ... wieder von hier gehen ... verstattet, anstatt des erforderlichen schiffs-zettels einen interims- oder bürgschaftsschein, worin sie sich als selbstschuldige zur bezahlung der schiffs-zoll-gelder ... verpflichten, zur ablieferung an die zoll-jagd mitzugeben
    1794 QHambSchiffahrt 637
unter Ausschluss der Schreibform(en):