Schild, m., n.
Schild, m., n.
eine Schutz- und Verteidigungswaffe, mit deren flächigem Körper feindliche Attacken abgewehrt werden
als Teil der Bewaffnung eines Mannes
Grundbesitz verpflichtet zur Bewaffnung und Teilnahme an Kriegszügen des Grundherrn (II) bzw. Lehnsherrn (I); mit Schild und Speer dienen Kriegsdienst leisten
im Kriegswesen: binnen Schild auf Heerfahrt [nach neuerer Forschung: unter der Haftung des Fehdeleiters]; Land mit dem Schild behalten Land mit Waffengewalt behaupten
als Bestandteil des Heergewätes, das an den nächsten männlichen Erben vererbt wird, auch als Geldablösung
als Kennzeichen des freien Standes
als Kennzeichen eines Ritters; Schildes Amt Ritterdienst, Rittertum, Ritterschaft; von einem Schild, zum, vom Schild (ge)boren berechtigt, Waffen zu führen, von ritterlicher Geburt, Abstammung, lehnsfähig; offen zu Bed. III 1; meton. Ritter (Beleg 1152/80), Ritterstand (Beleg 1300)
meton.: Bergherr als Obereigentümer eines Weinbergs
bei der Übertragung bzw. Rücknahme eines Schildlehens
im afries. Recht formelhaft in einer Aufzählung: hoher Helm, roter Schild und gerüsteter Ritter/nordisches Heer meton. (nach der roten Schildfarbe) der sächsische Feind, auch allgemein das nordische Kriegsvolk
bedeckt mit gemünztem Gold, selten: Silber, als Buße, häufig von Adligen für die Verletzung einer ¹Freiung (IV)
zur Gewährung von Beistand, Schutz und Hilfe; meton. Schutz
beim Beweis des Vollbesitzes der körperlichen Kraft; diese ist Voraussetzung für die uneingeschränkte Verfügungsgewalt über das eigene Hab und Gut
das Heben des Schilds ist das Signal für eine Vollstreckung
im Zsh. mit Maßangaben, Bestimmung von Entfernungen
Heerschild (III 2), Rangstufe in der Lehnsordnung; den Schild niedern bzw. höhen in der Rangordnung absteigen bzw. aufsteigen; auch: Lehen (I 1) oder Lehnsfähigkeit (I) (Beleg 1426/40)?
Wappen
in die Form eines Schildes (I) eingefügtes heraldisches Bild, als zentraler Bestandteil eines Wappens neben Helm und Helmzier; auch: Wappen, das von einer Person, Familie, Stadt oder Körperschaft als bleibendes bzw. vererbbares Zeichen geführt wird; Schild und Helm Bezeichnung für das Vollwappen, das Bild, Helm und Helmzier einschließt; zu Schild (und Helm) geboren hier mit Bezug auf das Wappen: von ritterlicher, adeliger Abstammung, vgl. aber auch Bed. I 3
(in unpräzisem Wortgebrauch:) durch Unterteilung eines Wappenschilds entstandenes Feld, Einzelwappen innerhalb eines mehrfeldigen Wappens
Gegenstand mit einem Wappen
Wappenschild, der beim Erlöschen eines adeligen Geschlechts im Mannsstamm in der Grabbeigabe für den zuletzt Verstorbenen aufgegeben und oft zerstört wird
Wappenschild (auch Aufschwörschild, vgl. Beleg 1720), der zur Strafe zerstört wird
Totenschild, der zum Gedenken an den Verstorbenen in einem Gotteshaus aufgehängt wird
(Wappen-[?]) Schild jedes Mitglieds einer Handwerkervereinigung oder Stubengesellschaft; in der Stube aufgehängt oder aufgemalt, belegt er die Mitgliedschaft; bei Verkauf oder Vererbung des Schilds werden die Mitgliedsrechte übertragen; jm. den Schild rücken, heimschicken usw. js. Wappenschild aus der Stube entfernen zum Zeichen der Beendigung der Mitgliedschaft, als Strafe; auf dem Schild werden offene (Wirts-)Rechnungen verzeichnet, den Schild räumen eine offene Rechnung begleichen, in Schild schreiben, schlagen usw. auf die Rechnung setzen
Marktzeichen (I) mit dem Stadtwappen
Abzeichen, das an der Kleidung getragen wird, uU. mit einem Wappen versehen
von Bediensteten getragenes Abzeichen aus Leder oder Metall, häufig mit dem aufgemalten oder aufgeprägten Wappen des Dienstherrn; als Legitimationszeichen, auch zum Schutz vor Angriffen
von Bettlern, Almosensammlern und Spielleuten getragen zur Kenntlichmachung der obrigkeitlichen Genehmigung ihrer Tätigkeit
Erkennungs- und Zugehörigkeitszeichen
Aushängeschild, Hinweisschild
eines konzessionierten Wirtshauses, in dem das Wirtsgewerbe dauerhaft ausgeübt wird iU. zu einer Straußwirtschaft
eines Handwerks- oder Gewerbebetriebs bzw. eines Geschäfts; einen Schild stürzen ein Schild auf den Kopf stellen, zum Zeichen der Beendigung des Geschäftsbetriebs?
einer Gesellenherberge für die Handwerksgesellen auf der Wanderschaft; den Schild haben die Pflicht zur Beherbergung der durchreisenden Handwerksgesellen haben
Tafel, Platte mit einer Aufschrift
geheimes Zeichen eines Landstreichers, Gaunerzinken
Brett am Hals eines freilaufenden Schweins, um es am Durchbrechen von Zäunen zu hindern
eine Goldmünze, urspr. in Frankreich geprägt und nach dem Wappenschild im Münzbild benannt, auf dem der König sitzend dargestellt ist; mit unterschiedlichem Wert in anderen Herrschaften nachgeahmt; auch Rechnungseinheit für Münzwerte; einen Schaden ablegen unter Schilden einen Schaden mit Schilden berechnen (Beleg 1309)
Medaille, die eine Zunft zu besonderen Anlässen erhält und die als Ehrenzeichen an ihren großen Pokal gehängt wird
in Aachen vor dem Rathaus: dreieckiger (schildförmiger) blauer Stein, auf dem Hinrichtungen stattfinden, im 18. Jh. steht der zum Tode Verurteilte nur noch auf diesem Stein bei der Urteilsverkündung
abgegrenztes (schildförmiges?) Stück Land, Parzelle, auch: Teil eines Gartens mit Beeten
ein Fleischstück von Rindern und Schweinen
ein Hilfsmittel bei der Jagd