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Schild

, m., n.
I eine Schutz- und Verteidigungswaffe, mit deren flächigem Körper feindliche Attacken abgewehrt werden
  • 1 als Teil der Bewaffnung eines Mannes
    • a Grundbesitz verpflichtet zur Bewaffnung und Teilnahme an Kriegszügen des Grundherrn (II) bzw. Lehnsherrn (I); mit Schild und Speer dienen Kriegsdienst leisten
    • b im Kriegswesen: binnen Schild auf Heerfahrt [nach neuerer Forschung: unter der Haftung des Fehdeleiters]; Land mit dem Schild behalten Land mit Waffengewalt behaupten
    • c als Bestandteil des Heergewätes, das an den nächsten männlichen Erben vererbt wird, auch als Geldablösung
  • 2 als Waffe beim gerichtlichen Zweikampf
    • a in Regelungen des gerichtlichen Zweikampfs; meton. Zweikämpfer (Beleg 1. Hälfte 15. Jh.)
    • b eines Schildes Blick das Blinken eines Schildes, als Scheinbuße eines Lohnkämpfers, der als unehrlich gilt und dem deshalb kein Wergeld zusteht
  • 3 als Kennzeichen des freien Standes
    • a als Kennzeichen eines Ritters; Schildes Amt Ritterdienst, Rittertum, Ritterschaft; von einem Schild, zum, vom Schild (ge)boren berechtigt, Waffen zu führen, von ritterlicher Geburt, Abstammung, lehnsfähig; offen zu Bed. III 1; meton. Ritter (Beleg 1152/80), Ritterstand (Beleg 1300)
    • b meton.: Bergherr als Obereigentümer eines Weinbergs
  • 4 bei der Übertragung bzw. Rücknahme eines Schildlehens 
  • 5 im afries. Recht formelhaft in einer Aufzählung: hoher Helm, roter Schild und gerüsteter Ritter/nordisches Heer meton. (nach der roten Schildfarbe) der sächsische Feind, auch allgemein das nordische Kriegsvolk
  • 6 bedeckt mit gemünztem Gold, selten: Silber, als Buße, häufig von Adligen für die Verletzung einer 1Freiung (IV) 
  • 7 zur Gewährung von Beistand, Schutz und Hilfe; meton. Schutz
  • 8 beim Beweis des Vollbesitzes der körperlichen Kraft; diese ist Voraussetzung für die uneingeschränkte Verfügungsgewalt über das eigene Hab und Gut
  • 9 das Heben des Schilds ist das Signal für eine Vollstreckung
  • 10 im Zsh. mit Maßangaben, Bestimmung von Entfernungen
II Heerschild (III 2), Rangstufe in der Lehnsordnung; den Schild niedern bzw. höhen in der Rangordnung absteigen bzw. aufsteigen; auch: Lehen (I 1) oder Lehnsfähigkeit (I) (Beleg 1426/40)?
III Wappen
  • 1 in die Form eines Schildes (I) eingefügtes heraldisches Bild, als zentraler Bestandteil eines Wappens neben Helm und Helmzier; auch: Wappen, das von einer Person, Familie, Stadt oder Körperschaft als bleibendes bzw. vererbbares Zeichen geführt wird; Schild und Helm Bezeichnung für das Vollwappen, das Bild, Helm und Helmzier einschließt; zu Schild (und Helm) geboren hier mit Bezug auf das Wappen: von ritterlicher, adeliger Abstammung, vgl. aber auch Bed. I 3 
  • 2 (in unpräzisem Wortgebrauch:) durch Unterteilung eines Wappenschilds entstandenes Feld, Einzelwappen innerhalb eines mehrfeldigen Wappens
  • 3 zur Kennzeichnung angebrachtes städtisches oder herrschaftliches Wappen
    • a als Eichzeichen
    • b als Beschauzeichen auf Edelmetall
    • c als Grenzzeichen
IV Gegenstand mit einem Wappen
  • 1 Wappenschild, der beim Erlöschen eines adeligen Geschlechts im Mannsstamm in der Grabbeigabe für den zuletzt Verstorbenen aufgegeben und oft zerstört wird
  • 2 Wappenschild (auch Aufschwörschild, vgl. Beleg 1720), der zur Strafe zerstört wird
  • 3 Totenschild, der zum Gedenken an den Verstorbenen in einem Gotteshaus aufgehängt wird
  • 4 (Wappen-[?]) Schild jedes Mitglieds einer Handwerkervereinigung oder Stubengesellschaft; in der Stube aufgehängt oder aufgemalt, belegt er die Mitgliedschaft; bei Verkauf oder Vererbung des Schilds werden die Mitgliedsrechte übertragen; jm. den Schild rücken, heimschicken usw. js. Wappenschild aus der Stube entfernen zum Zeichen der Beendigung der Mitgliedschaft, als Strafe; auf dem Schild werden offene (Wirts-)Rechnungen verzeichnet, den Schild räumen eine offene Rechnung begleichen, in Schild schreiben, schlagen usw. auf die Rechnung setzen
  • 5 Marktzeichen (I) mit dem Stadtwappen
V Abzeichen, das an der Kleidung getragen wird, uU. mit einem Wappen versehen
  • 1 von Bediensteten getragenes Abzeichen aus Leder oder Metall, häufig mit dem aufgemalten oder aufgeprägten Wappen des Dienstherrn; als Legitimationszeichen, auch zum Schutz vor Angriffen
  • 2 von Bettlern, Almosensammlern und Spielleuten getragen zur Kenntlichmachung der obrigkeitlichen Genehmigung ihrer Tätigkeit
  • 3 Erkennungs- und Zugehörigkeitszeichen
VI Aushängeschild, Hinweisschild
  • 1 eines konzessionierten Wirtshauses, in dem das Wirtsgewerbe dauerhaft ausgeübt wird iU. zu einer Straußwirtschaft
  • 2 eines Handwerks- oder Gewerbebetriebs bzw. eines Geschäfts; einen Schild stürzen ein Schild auf den Kopf stellen, zum Zeichen der Beendigung des Geschäftsbetriebs?
  • 3 einer Gesellenherberge für die Handwerksgesellen auf der Wanderschaft; den Schild haben die Pflicht zur Beherbergung der durchreisenden Handwerksgesellen haben
  • 4 Tafel, Platte mit einer Aufschrift
VII geheimes Zeichen eines Landstreichers, Gaunerzinken
VIII Brett am Hals eines freilaufenden Schweins, um es am Durchbrechen von Zäunen zu hindern
IX eine Goldmünze, urspr. in Frankreich geprägt und nach dem Wappenschild im Münzbild benannt, auf dem der König sitzend dargestellt ist; mit unterschiedlichem Wert in anderen Herrschaften nachgeahmt; auch Rechnungseinheit für Münzwerte; einen Schaden ablegen unter Schilden einen Schaden mit Schilden berechnen (Beleg 1309)
X Medaille, die eine Zunft zu besonderen Anlässen erhält und die als Ehrenzeichen an ihren großen Pokal gehängt wird
XI in Aachen vor dem Rathaus: dreieckiger (schildförmiger) blauer Stein, auf dem Hinrichtungen stattfinden, im 18. Jh. steht der zum Tode Verurteilte nur noch auf diesem Stein bei der Urteilsverkündung
XII abgegrenztes (schildförmiges?) Stück Land, Parzelle, auch: Teil eines Gartens mit Beeten
XIII ein Fleischstück von Rindern und Schweinen
XIV ein Hilfsmittel bei der Jagd

schildbar

, adj.
wie schildbürtig 
wie schildbürtig 
Schildträger, am langobardischen Königshof ein hoher höfischer Amtsträger, der sich als Freier in den Dienst des Königs begeben hat und seinen Gefolgsleuten angehört
eine Schlachtordnung, bei der die Kämpfer Schild (I) an Schild stehen, nach Bosw.-Toller 831

schildbürtig

, adj., auch subst.
berechtigt, Waffen zu führen, von ritterlicher Geburt, dem Ritterstand angehörig, ritterlich; subst.: Person von ritterlicher Herkunft
I schützen
II einem Schwein ein Schild (VIII) umhängen
I Person, deren Schild (IV 4) bei einer Stubengesellschaft uä. Korporation zum Zeichen der Mitgliedschaft aufgehängt ist
II (zunftgebundener) Hersteller von Schilden (IV), Wappenmaler; dann auch Maler von dekorativen Bildern, Kunstmaler (Beleg 1494)

Schilderamt

, n., (Schildereienamt), n.
Zunft der Schilder (II) 
Erbe, der berechtigt ist, den Schild (III) des Erblassers zu führen
wie Schildwächter; auch allg. Bez. für den den gemeinen Soldaten
Tätigkeit und Zunft der Schilder (II) 
Vorsteher des Schilderamts 
gemeiner Soldat
I Vorsteher des Schilderamts 
II vom städtischen Rat mit der Oberaufsicht über die Zunft der Schilder (II) betraute Amtsperson

schildern

, v., subst.
I Schildwache (I) stehen, auf 2Posten (I) stehen
II bemalen
in Paderborn: das vom Bischof an die Familie von Schilder zu Lehen übertragene Recht an den Zolleinkünften in der Stadt

Schildfessel

, m., entstellt Schindfessel, m.
wie Schildknecht; räuberisch umherziehender Kriegsknecht, Mordbrenner, auch als Schimpfwort
eine Münze
eine Abgabe
hier: Aufruf zur Versammlung in der Zunftstube?
wie schildbürtig 
Kampfgefährte
I Konzessionsabgabe für den Betrieb eines Schildwirtshauses 
II Geld für den Besuch eines Schildwirtshauses?
III eine Abgabe des Lehensmannes, eventuell urspr. als Ablösung für den persönlichen Dienst
Wappenzeichen
schild- und helmgemäß berechtigt, ein Vollwappen zu führen
I Person, die dem gleichen Heerschild (III 2) angehört; als Bez. für den Ritter (I) 
II Person, die der gleichen Adelslinie angehört und das gleiche Wappen führt
III in Augsburg: Angehöriger eines Patriziergeschlechts, das berechtigt ist, ein Vollwappen zu führen und dadurch dem Landadel als ebenbürtig erachtet wird
Recht, ein best. Gewerbe zu betreiben und als Zeichen dafür ein Schild (VI 1) auszuhängen, meist: Konzession für das Betreiben einer Gastwirtschaft; meton. Gastwirtschaft
wie Schildgefährte 
goldener Schild (IX) 
schildgüldener Pfennig wie Schildgulden 
wie Schildwirthaus 
I Inhaber eines Schildlehens, dann Person, die dem niederen Adel angehört
II Inhaber eines Schildhofs 
im Passeiertal in Tirol: an einen Schildmann (I) als Afterlehen verliehener Hof
wie Schildwache (I) 

schildig

, adj., schildicht, adj.
I mit der Abbildung eines Schilds (I) versehen; schildige, schildichte Groschen zunächst der Meißner Groschen mit dem Landsberger Pfahlschild auf beiden Seiten der Münze, dann auch andere Nachprägungen
II von schildförmigem Aussehen, dreieckig?
wie Schildwirtshaus oder hier Kompositum Schildkabarettwirt wie Schildwirt?
wie Schildknecht, auch als Titel
Begleiter eines Ritters (I), der mit diesem in den Kampf reitet, Schildbürtiger ohne Ritterschlag (I), insb. schildbürtiger junger Mann, der bei einem Ritter das Waffenhandwerk sowie zT. die höfische Lebensart erlernt; er kümmert sich um Schild (I), Waffen und Pferd seines Herrn; später auch: einfacher Trossknecht, Söldner
beim Deutschen Orden der Stallmeister, Aufseher über Waffen, Pferde und Trossknechte
Lehen, das den Inhaber zum Waffendienst für den Lehnsherrn verpflichtet; ursprünglich als Mannlehen nur in direkter männlicher Linie vererbbar

Schildmann

, m., Schildleute, pl.
I nichtadeliger Inhaber eines Schildhofs mit den auf dem Hof ruhenden Privilegien der persönlichen Landstandschaft; im Gegenzug zum Waffendienst für den Landesfürsten verpflichtet
II Ritter
wie schildbürtig 
eine Münze
eine Abgabe
wie Schildwirt 
männliche Linie eines Geschlechts
Verwandter, der das gleiche Wappen führt
von Rechnungen: über Schildsrand im Ganzen, als Gesamtsumme, überschlagen, nicht genau gerechnet
I Titel eines Würdenträgers der flandrischen Hanse in London; er wird von den Kaufleuten aus Ypern gewählt und steht neben dem Hansegrafen (I), der von den Kaufleuten aus Brügge gewählt wird, im Vorstand der Kaufmannschaft
II Vorsteher der 1Gilde (I) der Fleischhauer in einigen flandrischen Städten
II Titel des Inhabers eines 1Erbamts (I) in Österreich
I bewaffneter Wachdienst, Wachestehen in vollständiger Bewaffnung
II meton.: bewaffnete Person, auch koll.: bewaffnete Mannschaft, die Wache hält
Schildwache (I) halten
wie Schildwächter 
II meton. Person, die Schildwacht (I) hält
III als Beihilfe bei einer Straftat: Schildwacht halten aufpassen und warnen, wenn Entdeckung droht
Wächter in städtischen Diensten, der Schildwache (I) hält
eine Münze
Wirt eines Schildwirtshauses 
wie Schildwirtshaus; meton. der gewerbliche Betrieb eines Schildwirtshauses
dauerhaft betriebenes Wirtshaus mit einem ausgehängten Schild (VI 1); zumeist auch Herberge
Schildmacher, Hersteller von Schilden (I) 

(Schildzahl)

, n., (Schildzahle), f.
in den Niederlanden: Anzahl von Schilden (IX), auf die ein Vermögen bei der Erhebung von Abgaben veranschlagt wird
zu einer Abgabe nach der Schildzahl veranschlagen