Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schildermann

Schildermann

, m.

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nur verschliffen: Schihler-, Schüller- belegt
gemeiner Soldat
  • eine völlige compagnie zu 150 schihlermann mit hierzu in die 20 gehörigen capitani und offizier
    1656 SchwäbWB. V 833
  • articulsbrief, worauf die befelichshaber ... die corporals, gefreyten und gemeinen schüllermänner ... nach vollbrachter musterung zu vereyden
    1688 ArchKulturg. 14 (1919) 116 Anm. 3